Das gilt 2025 für Balkonkraftwerke:
800 Watt: Die maximale Ausgangsleistung für Balkonkraftwerke lag früher bei 600 Watt. Inzwischen wurde sie auf 800 Watt angehoben. Insgesamt dürfen Balkonkraftwerke eine Gesamtleistung von bis zu 2.000 Wp haben, die durch einen Wechselrichter auf die erlaubten 800 Watt Einspeisung begrenzt werden.
Rückwärts drehender Zähler: Früher war es verboten, ohne Zählerwechsel ein Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Denn bei Stromeinspeisung laufen alte Zähler rückwärts - eine Straftat. Nun ist es bis 2032 erlaubt, den Zähler rückwärts laufen zu lassen.
Koppeln von Balkonkraftwerken: Ein Haushalt darf auch zwei oder mehr Balkonkraftwerke betreiben. Entweder die angeschlossenen Solarmodule bleiben unterhalb der 800-Watt-Grenze oder es wird ein Wechselrichter benötigt, der die Leistung begrenzt. Pro Stromkreis darf nur maximal 800 Watt eingespeist werden, das ist aber auch über beispielsweise zwei 400-Watt-Anlagen möglich. Wer mehr betreiben möchte, muss die Balkonkraftwerke an unterschiedliche Stromkreise anschließen.
Schukostecker für Balkonkraftwerke?
Anmeldepflicht: Balkonkraftwerke müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Die Anmeldung wurde vereinfacht und geht schnell und in wenigen Schritten. Entfallen ist seit 2024 die Anmeldung beim Netzbetreiber - die können sich Balkonkraftwerkbesitzer mit einer Einspeiseleitung von maximal 800 Watt also sparen.
Schuko-Stecker: Die meisten Balkonkraftwerke haben einen Schukostecker: einfach in die Steckdose stecken und fertig. Das ist derzeit eine rechtliche Grauzone. Voraussichtlich Mitte 2025 soll das gelöst werden über die Einführung der sogenannten VDE-Steckernorm. Die soll nichts anderes leisten, als die gängige Praxis rechtlich abzusichern.
Verbot: Vermieter dürfen Mietern nicht mehr untersagen, Balkonkraftwerke zu installieren. Falls doch, muss ein triftiger Grund vorgebracht werden.
Steuerfrei: Auch 2025 wird keine Mehrwertsteuer auf Solarprodukte wie Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher etc erhoben. Man spart also 19 Prozent beim Einkauf. Das könnte bereits 2026 ein Ende haben, warnen Experten.
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