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HALBE - ELEKTRO - TECHNIK
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Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung wird nicht abgeschafft. Nur bei negativen Strompreisen gibt es kein Geld. Dafür sinkt die Einspeisevergütung habjährlich. Das nächste Mal im August. Und auch für Direktvermarkter ändert sich einiges.

 

 

So geht die neue Einspeisevergütung laut Bundesnetzagentur am 1. August 2025 für Anlagen bis 10 kW bei Überschusseinspeisung von 7,94 Cent auf 7,87 Cent nach unten.  Für Anlagen bis 40 kW wird die Vergütung von 6,88 Cent auf 6,81 Cent reduziert und für Anlagen bis 100 kW beträgt der Rückgang von 5,62 Cent auf 5,56 Cent.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde 2025 novelliert. Die Änderungen des EEG gelten seit 1. März 2025. Seitdem gilt auch das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen– auch bekannt als Solarspitzengesetz. Diese Änderungen betreffen auch die Einspeisevergütung.

 

Fakt ist jedoch: Komplett wegfallen wird die Einspeisevergütung zunächst einmal nicht. Vielmehr wird sie halbjährlich um 1 % gesenkt. Die nächste Senkung kommt also am 1. August 2025. Völlig neu ist aber: Bisher bekamen Solarbesitzer auch eine Einspeisevergütung, wenn der Strompreis an der Strombörse negativ war. Diese Regelung wurde durch Solarspitzengesetz abgeschafft.

 

In der Direktvermarktung von Strom kann EEG-Förderung der Marktprämie weiter in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Marktprämie wird dabei weiterhin auf Grundlage des jeweiligen „anzulegenden Wertes“ ermittelt und man erhält die Einspeisevergütung nach dem sogenannten Marktprämienmodell.

 

Mit dem Solarpaket 1 ändert sich die Untergrenze für Direktvermarkter von 100 auf 200 kW. Hiervon sollen vor allen Dingen gewerbliche PV-Anlagenbetreiber mit hohem Eigenverbrauch profitieren, für die sich die Direktvermarktung eigentlich nicht lohnt.

 

Betreiber von Bestandsanlagen und kleineren Neuanlagen können weiterhin zwischen dem Modell der festen Vergütung und der Direktvermarktung wählen. Die aktuelle Einspeisevergütung für Überschusseinspeiser beträgt 7,94 Cent/kWh. Sie gilt vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Juli 2025. Das heißt: Alle PV-Anlagen, die in diesem Zeitraum in Betrieb genommen werden, erhalten diesen Fördersatz für 20 Jahre.

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