Himmel HET
Himmel HET
HALBE - ELEKTRO - TECHNIK
 HALBE - ELEKTRO - TECHNIK 

Solarpaket 1

Solarpaket I im April 2024 beschlossen

Kurzüberblick: Das bringt das Solarpaket 1

 

Das Solarpaket 1 bringt zahlreiche Neuerungen und Änderungen mit sich, die den Photovoltaik-Markt in Deutschland grundlegend verändern werden. Das sind die wichtigsten Bereiche im Schnelldurchlauf: 

  • Balkonkraftwerke
    Der Ausbau der Photovoltaik für (Miet)Wohnungen wird stark gefördert. Das beinhaltet höhere Watt-Obergrenzen und leichtere Anmeldungen der Stecker-Solaranlagen

  • Aufdach-Anlagen
    In diesem Kernbereich der Photovoltaik ändern sich vor allem wichtige Rahmenbedingungen, etwa bei Speichern oder vereinfachten Netzanschlussverfahren. Außerdem werden ab jetzt PV-Anlagen auf Nebengebäuden stärker gefördert. 
     

  • Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
    Das Solarpaket 1 fördert Mieterstrom und mit niedrigeren bürokratischen Hürden. Dazu stärkt es die Verbraucherrechte. Die neue gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Mehrfamilienhäusern wird erstmals gesetzlich festgehalten. 
     

  • Kommerzielle Anlagen und Direktvermarktung
    Hier gibt es große Änderungen: Das Solarpaket 1 erhöht die Einspeisevergütung für Solarstrom und bringt Erleichterungen bei der verpflichtenden Direktvermarktung für große Anlagen sowie bei PV auf Nebengebäuden. 
     

  • Freiflächen-Solaranlagen und Agri-PV
    Etwa die Hälfte der Reformen des Solarpaket 1 betrifft diese Art von Anlagen. Es erhöht die Leistungsgrenzen für Ausschreibungen, vereinfacht durch das Duldungsprinzip den Netzanschluss und öffnet mehr Flächen für Agri-PV. 
     

  • Stromnetze und Netzanschlüsse
    Das Solarpaket 1 soll die Netzdienlichkeit erhöhen und die technischen Anschlussbedingungen vereinheitlichen. 
     

  • Repowering
    Gute Nachrichten für Endkunden*innen: Das Solarpaket 1 reformiert die Repowering-Regeln für die EEG-Vergütung. 
     

Das Solarpaket 1 der Bundesregierung berührt also vom Netzanschluss über Speicher und Balkonkraftwerke bis zur Freiflächenanlage im MW-Bereich alle Aspekte der Solarenergie und soll in allen Bereichen den Ausbau der Photovoltaik fördern. Schauen wir uns die Änderungen im Detail an.

Balkonkraftwerke und das Solarpaket 1: Solarstrom im Päckchenformat

Balkonkraftwerke sind voll im Trend: Insgesamt sind in Deutschland gut 350000 PV Anlagen auf Balkonen im Einsatz – über 200.000 davon wurden allein 2023 installiert. Außerdem haben wir im Podcast bereits über das Thema gesprochen. Das Solarpaket 1 definiert Balkonkraftwerke erstmals offiziell im EEG (§ 3) als Steckersolar-Geräte und fördert sie vor allem mit vier Gesetzesänderungen: 

  • Geringerer bürokratischer Aufwand: Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, Betreiber*innen müssen die Anlage nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. 

  • Solarstrom aus Steckersolar-Geräten wird bei der Einspeisevergütung nicht mehr mit anderen PV-Anlagen verrechnet. Deine Kunden*innen mit Photovoltaik auf dem Dach erhalten so einen Anreiz, noch ein Balkonkraftwerk installieren zu lassen.

  • Das neue Gesetz duldet übergangsweise rückwärtsdrehende Stromzähler, sodass Betreiber*innen anders als bisher nicht direkt einen Zweirichtungs-Zähler brauchen. Das verringert die Hürden für Balkonkraftwerke weiter und macht sie durch das schnelle Prozedere attraktiver. 

  • Das Solarpaket 1 sieht mittelfristig vor, dass Nutzer*innen Balkonkraftwerke auch über Schuko-Stecker anschließen dürfen. Die VDE soll hierzu die Norm VDE AR N 4105 weiter überarbeiten.

  • Last but not least erhöht das Solarpaket 1 die Leistungsobergrenzen für Balkonanlagen: Statt vorher 600 W dürfen Anlagen nun 800 W über den Wechselrichter einspeisen. Die maximale Modulleistung des Balkonkraftwerks ist auf 2.000 Wp festgeschrieben.

Welche Vorteile bietet das Solarpaket 1

für Residential-Anlagen?

Hausbesitzer*innen, die private Aufdach-Anlagen betreiben, berücksichtigt das Solarpaket 1 ebenfalls:

  • Es erhöht die Leistungs-Obergrenze für das vereinfachte Netzanschlußverfahren von Solaranlagen von bisher 10,8 kW auf 30 kW. Das bedeutet, dass die private Aufdach-Photovoltaik deutlich leistungsfähiger werden kann. So sollen Haushalte noch autarker und die Belastungen für das Stromnetz geringer werden.

  • Gleichzeitig lockert das neue Gesetz die technischen Vorgaben für die Direktvermarktung von Solarstrom für Anlagen bis zu 25 kW Leistung. So können die Betreiber*innen Überschüsse leichter gegen Vergütung ins Netz einspeisen.

  • Das Solarpaket 1 ermöglicht Betreiber*innen, ihre Stromspeicher auch mit Netzstrom zu laden, ohne ihren Anspruch auf EEG-Vergütung zu verlieren. Das soll dazu beitragen, das Netz zu entlasten, indem private Speicher Leistungsspitzen teilweise auffangen. Diese sogenannten „Multi-Use“ Solarspeicher, die Netzstrom beziehen können, ergeben in Kombination mit dynamichen Stromtarife eine interessante Perspektive – für das Netz, aber auch für deine Endkunden*innen. Speicher werden damit noch attraktiver. Die genaue Ausgestaltung der Regeln für Multi-Use-Speicher überträgt das Solarpaket 1 der Bundesnetzagentur. Diese wird auch klären, ob für diese Nutzung ein Smart Meter zwingend erforderlich ist.

  • Die Förderung für Anlagen auf Nebengebäuden wie Garagen wird ausgeweitet: Die PV-Dachanlagenvergütung gilt nun auch für Gebäude, die zwischen 2012 und dem 01.03.2023 gebaut wurden. Deine Kunden*innen können nun auch die Dächer dieser Gebäude kostendeckend mit Photovoltaik-Anlagen belegen und Förderungen nach dem EEG erhalten.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Das Solarpaket 1 vereinfacht die Bereitstellung von Mieterstrom.  Dazu führt die Regierung mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung einen neuen Begriff ins Gesetz ein: 

  • Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erlaubt es Hauseigentümer*innen und Wohnungsbesitzer*innen, Solarstrom aus hauseigener Photovoltaik ohne große bürokratische Hürden direkt an die übrigen Bewohner*innen des Hauses weiterzugeben. Die Lieferantenpflicht entfällt in diesen Fällen nach dem Solarpaket 1 weitestgehend, die Betreiber*innen sind außerdem nicht zur Reststromlieferung verpflichtet – die Bewohner*innen können also eigene Verträge mit Energieversorgern abschließen, über die sie Netzstrom beziehen, wenn ihr Bedarf über die PV-Leistung hinausgeht. Wenn Überschüsse entstehen, erhalten die Anlagenbetreiber*innen die übliche EEG-Vergütung, wenn sie den Strom ins Netz einspeisen.

  • Der Mieterstrom wird noch einmal eigens gefördert: Mit dem Solarpaket I können auch PV-Anlagen auf Nebengebäuden (Garagen etc.) oder gewerblichen Gebäuden Mieterstrom erzeugen. Das gilt, wenn die erzeugte Energie nicht ins Netz, sondern direkt in die Haushalte geht.

  • Die vereinfachte Anlagenzusammenfassung macht es außerdem leichter, Quartierlösungen für Mieterstrom aus Photovoltaik zu finden, weil Anlagen auf mehreren Gebäuden vor dem Gesetz als eine Anlage geführt werden können.

Referenzen

Druckversion | Sitemap
Halbe Elektro Technik – Ihr Weg zu moderner Elektrotechnik!