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HALBE - ELEKTRO - TECHNIK
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Solar Spitzengesetz

Was bedeutet es für PV-Besitzer ab dem 25 Feb 2025

 

  • Smart Meter und Steuerbox werden Pflicht: Neue PV-Anlagen müssen mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) und einer Steuerbox gebaut werden. Betreiber müssen ihre PV-Anlage mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) und einer Steuerungseinrichtung ausrüsten. Dadurch kann die Einspeiseleistung der PV-Anlagen besser gemessen und gesteuert werden. Diese Flexibilität ist notwendig, um die Anlagen so zu steuern, dass das Stromnetz nicht überlastet wird.  Für den Einbau der Technik ist in der Regel der Messstellenbetreiber (MSB) des örtlichen Netzbetreibers zuständig.                                                                           
  • Wer nicht steuern kann, muss drosseln: Bei PV-Anlagen, die keinen Smart Meter und keine Steuerbox haben, muss die Einspeiseleistung auf 60 % der PV-Leistung gedrosselt werden.Wird die PV-Anlage nicht mit einem Smart Meter und einer Steuerungseinrichtung ausgestattet und in der staatlichen Einspeisevergütung betrieben, wird die Einspeiseleistung der PV-Anlage auf 60 Prozent gedrosselt („Wirkleistungsbegrenzung“). Betreiber können dann nicht mehr mit der vollen Leistung einspeisen. Dadurch können sich die Einnahmen des Betreibers durch die staatliche Einspeisevergütung deutlich reduzieren. Das ist zwar gut für das Netz, aber schlecht für den Kunden. Denn wenn die Einspeisung gedrosselt wird und weitere Teile der Vergütung wegfallen (siehe unten), sinken die Einnahmen durch die Einspeisevergütung um bis zu 30 %.
  • Keine Einspeisevergütung, wenn der Strompreis negativ ist: In Zukunft erhalten PV-Betreiber keine Einspeisevergütung mehr, wenn sie Strom ins Netz einspeisen, während der Strompreis negativ ist.Aktuell bekommen Solaranlagenbetreiber auch dann eine Einspeisevergütung, wenn der Strompreis negativ ist. Das kostet den Staat doppelt: Es ist so viel Strom im Netz, dass der Strom eigentlich aus dem Netz raus soll – deswegen der negative Strompreis. Gleichzeitig wird Strom eingespeist, wofür PV-Betreiber vergütet werden. Um die Folgen dieser Situation einzudämmen, gibt es laut Solarspitzengesetz keine Vergütung mehr für Strom, der eingespeist wird, während der Strompreis negativ ist.
  • Durch die neuen Regelungen können die Einnahmen für Haushalte in der staatlichen Einspeisevergütung um bis zu 30 % sinken. Daher ist es umso wichtiger, von vornherein auf eine PV-Komplettlösung mit Smart Meter und intelligentem Energiemanager zu setzen.
  • Direktvermarktung wird flexibler: Im Rahmen der Direktvermarktung darf in Zukunft auch Strom aus dem Netz in den Speicher geladen und später gewinnbringend verkauft werden.
  • Diese Änderungen Solarspitzengesetz gelten seit dem 25. Februar 2025.
  • Das neue Gesetz gilt nur für PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden. Für alle anderen Anlagen können die Regeln abweichen. Mehr dazu unten.
  • Wichtig: Die staatliche Einspeisevergütung fällt für PV-Betreiber nicht komplett weg! Grundsätzlich bleibt sie bestehen, kann je nach individueller Situation aber niedriger ausfallen als in der Vergangenheit.

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