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HALBE - ELEKTRO - TECHNIK
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Sind Bestandsanlagen betroffen ?

Ausgenommen von den neuen Vorschriften zur Steuerung von Anlagen ist übrigens ein großer Teil der bereits bestehenden Anlagen. Das hat unter anderem damit zu tun, dass es in der Vergangenheit bereits eine verpflichtende Drosselung von PV-Anlagen auf 70 Prozent der Einspeiseleistung gab 70 % Regelung gab. Diese wurden für Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 14. September 2022 aber abgeschafft. Die Regelungen zum sogenannten Bestandsschutz im Einzelnen:  

  • Betreiber von Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem                1. Januar 2023 und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen ihre Anlagen gar nicht drosseln lassen.  
  • Betreiber von Anlagen mit Inbetriebnahme                                        vor dem 14. September 2022, die bereits auf 70 Prozent abgeregelt hatten, können die Abregelung von 70 Prozent beibehalten und müssen nicht auf 60 Prozent reduzieren.
  • Betreiber von Anlagen mit Inbetriebnahme                                       vor dem 14. September 2022 und einer Größe bis einschließlich 7 kW, die die Einspeiseleistung nach dem 1. Januar 2023 wieder auf 100 Prozent hochgeregelt hatten, dürfen bei 100 Prozent bleiben und müssen nicht wieder reduzieren.  
  • Aber: Betreiber von Anlagen, die unter der alten 70-Prozent-Regelung nie abgeregelt hatten, zum Beispiel, weil kein Handwerkspartner gefunden wurde, oder die Abregelung schlicht vergessen wurde, müssen ihre Anlage auf 60 Prozent der Einspeiseleistung umsetzen – wie es das neue Gesetz vorsieht

 

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