Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Halbe-Elektro-Technik Christian & Nico Halbe
GbR
Gültig für Privatkunden und gewerbliche
Kunden
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen,
Reparaturen, Montagearbeiten und Dienstleistungen der Halbe-Elektro-Technik GbR gegenüber Privatkunden und gewerblichen Kunden.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die
Halbe-Elektro-Technik
§ 2 Angebote und Auftragserteilung
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Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum
gültig.
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Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, Preise und Lieferbedingungen neu zu
kalkulieren.
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Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald der Kunde unser Angebot schriftlich,
elektronisch oder mündlich bestätigt oder uns mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.
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Änderungen und zusätzliche Arbeiten, die während der Ausführung notwendig werden,
können gesondert berechnet werden.
§ 3 Preise, Material
und Lieferanten
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Unsere Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen
Material- und Einkaufspreisen unserer Lieferanten.
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Materialpreisänderungen, Lieferengpässe und Lieferverzögerungen durch unsere
Lieferanten können Einfluss auf die Auftragsausführung und die Kalkulation haben.
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Bei wesentlichen, nach Vertragsschluss eintretenden und nicht vorhersehbaren
Preisänderungen werden wir den Kunden vor der Beschaffung beziehungsweise Ausführung informieren.
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Preisänderungen nach Vertragsschluss bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung mit
dem Kunden.
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Zusatzmaterial und zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot
enthalten sind, werden gesondert berechnet.
§ 4
Zahlungsbedingungen
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Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
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Bei größeren Aufträgen behalten wir uns vor, angemessene Abschlagszahlungen
entsprechend dem Baufortschritt beziehungsweise dem Materialeinsatz zu verlangen.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und
Mahnkosten.
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Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.
§ 5 Termine und
Verzögerungen
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Vereinbarte Ausführungstermine werden nach bestem Wissen und Gewissen
eingehalten.
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Verzögerungen können insbesondere durch Lieferengpässe, Krankheit, höhere Gewalt,
fehlende Vorleistungen anderer Gewerke oder unvorhersehbare Baustellenbedingungen entstehen.
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Solche Verzögerungen werden dem Kunden mitgeteilt. Vereinbarte Termine verschieben
sich im angemessenen Umfang, soweit die Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist.
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Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
§ 6 Ausführung und
Abnahme der Arbeiten
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Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle zugänglich ist und die
erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeiten geschaffen sind.
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Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Kunde einen Reparatur- beziehungsweise
Arbeitsnachweis.
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Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde die Durchführung und Dokumentation der
aufgeführten Arbeiten.
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Eine Unterschrift auf dem Reparaturzettel gilt als Abnahme, soweit damit erkennbar
die Abnahme der fertiggestellten Leistung erklärt wird. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
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Festgestellte Mängel sind im Reparatur- beziehungsweise Arbeitsnachweis zu
vermerken.
§ 7 Gewährleistung und Mängel
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Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und
Mängelrechte.
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Erkennbare Beanstandungen bitten wir möglichst innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss
der Arbeiten schriftlich mitzuteilen, damit eine schnelle Klärung erfolgen kann.
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Diese 7-Tage-Frist stellt keine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen
dar.
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Bei berechtigten Mängeln haben wir zunächst das gesetzliche Recht zur
Nacherfüllung.
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Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte können die
Beurteilung und Beseitigung eines Mangels erschweren. Gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.
§ 8
Eigentumsvorbehalt
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Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.
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Bei gewerblichen Kunden behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur
vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, soweit dies rechtlich zulässig ist.
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Eine Weiterveräußerung oder Verfügung über nicht vollständig bezahlte Waren bedarf
unserer Zustimmung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Stornierung und
Auftragskündigung
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Eine Stornierung eines bereits verbindlich erteilten Auftrags ist nicht ohne Weiteres
möglich.
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Bei einer Kündigung oder Stornierung durch den Kunden behalten wir uns vor, die uns
nach den gesetzlichen Bestimmungen zustehende Vergütung sowie bereits entstandene Material-, Bestell-, Arbeits- und sonstige Kosten geltend zu machen.
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Bereits verbindlich bestellte Sondermaterialien und kundenspezifische Waren können
dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt werden.
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Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte, insbesondere bei Verbraucherverträgen,
bleiben unberührt.
§ 10
Haftung
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Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die
gesetzlichen Haftungsregeln für die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden.
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Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige
Veränderungen oder Eingriffe Dritter entstehen, besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeit.
§ 11 Gerichtsstand und
anwendbares Recht
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Es gilt deutsches Recht.
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Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
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Gegenüber Privatkunden gelten die gesetzlichen
Gerichtsstandsregelungen.
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§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die
übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Halbe-Elektro-Technik Christian & Nico Halbe
GbR
Uhlandstraße 1
57482 Wenden-Hünsborn
Telefon: 02762 417586
Stand: Januar 2026