Himmel HET
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HALBE - ELEKTRO - TECHNIK
 HALBE - ELEKTRO - TECHNIK 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Halbe-Elektro-Technik Christian & Nico Halbe GbR

Gültig für Privatkunden und gewerbliche Kunden

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Reparaturen, Montagearbeiten und Dienstleistungen der Halbe-Elektro-Technik GbR gegenüber Privatkunden und gewerblichen Kunden.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Halbe-Elektro-Technik

§ 2 Angebote und Auftragserteilung

  1. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.
  2. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, Preise und Lieferbedingungen neu zu kalkulieren.
  3. Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald der Kunde unser Angebot schriftlich, elektronisch oder mündlich bestätigt oder uns mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.
  4. Änderungen und zusätzliche Arbeiten, die während der Ausführung notwendig werden, können gesondert berechnet werden.

 

§ 3 Preise, Material und Lieferanten

  1. Unsere Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Material- und Einkaufspreisen unserer Lieferanten.
  2. Materialpreisänderungen, Lieferengpässe und Lieferverzögerungen durch unsere Lieferanten können Einfluss auf die Auftragsausführung und die Kalkulation haben.
  3. Bei wesentlichen, nach Vertragsschluss eintretenden und nicht vorhersehbaren Preisänderungen werden wir den Kunden vor der Beschaffung beziehungsweise Ausführung informieren.
  4. Preisänderungen nach Vertragsschluss bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Kunden.
  5. Zusatzmaterial und zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Bei größeren Aufträgen behalten wir uns vor, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt beziehungsweise dem Materialeinsatz zu verlangen.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Mahnkosten.
  4. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§ 5 Termine und Verzögerungen

  1. Vereinbarte Ausführungstermine werden nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten.
  2. Verzögerungen können insbesondere durch Lieferengpässe, Krankheit, höhere Gewalt, fehlende Vorleistungen anderer Gewerke oder unvorhersehbare Baustellenbedingungen entstehen.
  3. Solche Verzögerungen werden dem Kunden mitgeteilt. Vereinbarte Termine verschieben sich im angemessenen Umfang, soweit die Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist.
  4. Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 6 Ausführung und Abnahme der Arbeiten

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle zugänglich ist und die erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeiten geschaffen sind.
  2. Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Kunde einen Reparatur- beziehungsweise Arbeitsnachweis.
  3. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde die Durchführung und Dokumentation der aufgeführten Arbeiten.
  4. Eine Unterschrift auf dem Reparaturzettel gilt als Abnahme, soweit damit erkennbar die Abnahme der fertiggestellten Leistung erklärt wird. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
  5. Festgestellte Mängel sind im Reparatur- beziehungsweise Arbeitsnachweis zu vermerken.

 

 

§ 7 Gewährleistung und Mängel

  1. Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte.
  2. Erkennbare Beanstandungen bitten wir möglichst innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich mitzuteilen, damit eine schnelle Klärung erfolgen kann.
  3. Diese 7-Tage-Frist stellt keine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen dar.
  4. Bei berechtigten Mängeln haben wir zunächst das gesetzliche Recht zur Nacherfüllung.
  5. Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte können die Beurteilung und Beseitigung eines Mangels erschweren. Gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.
  2. Bei gewerblichen Kunden behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, soweit dies rechtlich zulässig ist.
  3. Eine Weiterveräußerung oder Verfügung über nicht vollständig bezahlte Waren bedarf unserer Zustimmung, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 9 Stornierung und Auftragskündigung

  1. Eine Stornierung eines bereits verbindlich erteilten Auftrags ist nicht ohne Weiteres möglich.
  2. Bei einer Kündigung oder Stornierung durch den Kunden behalten wir uns vor, die uns nach den gesetzlichen Bestimmungen zustehende Vergütung sowie bereits entstandene Material-, Bestell-, Arbeits- und sonstige Kosten geltend zu machen.
  3. Bereits verbindlich bestellte Sondermaterialien und kundenspezifische Waren können dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt werden.
  4. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte, insbesondere bei Verbraucherverträgen, bleiben unberührt.

 

§ 10 Haftung

  1. Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die gesetzlichen Haftungsregeln für die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden.
  4. Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Veränderungen oder Eingriffe Dritter entstehen, besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeit.

 

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Gegenüber Privatkunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  4.  

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

Halbe-Elektro-Technik Christian & Nico Halbe GbR

Uhlandstraße 1
57482 Wenden-Hünsborn

Telefon: 02762 417586

Stand: Januar 2026

 

 

 

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