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HALBE - ELEKTRO - TECHNIK
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Solarpaket 1

Kurzüberblick: Das bringt das Solarpaket 1

 

Das Solarpaket 1 bringt zahlreiche Neuerungen und Änderungen mit sich, die den Photovoltaik-Markt in Deutschland grundlegend verändern werden. Das sind die wichtigsten Bereiche im Schnelldurchlauf: 

  • Balkonkraftwerke
    Der Ausbau der Photovoltaik für (Miet)Wohnungen wird stark gefördert. Das beinhaltet höhere Watt-Obergrenzen und leichtere Anmeldungen der Stecker-Solaranlagen

  • Aufdach-Anlagen
    In diesem Kernbereich der Photovoltaik ändern sich vor allem wichtige Rahmenbedingungen, etwa bei Speichern oder vereinfachten Netzanschlussverfahren. Außerdem werden ab jetzt PV-Anlagen auf Nebengebäuden stärker gefördert. 
     

  • Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
    Das Solarpaket 1 fördert Mieterstrom und mit niedrigeren bürokratischen Hürden. Dazu stärkt es die Verbraucherrechte. Die neue gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Mehrfamilienhäusern wird erstmals gesetzlich festgehalten. 
     

  • Kommerzielle Anlagen und Direktvermarktung
    Hier gibt es große Änderungen: Das Solarpaket 1 erhöht die Einspeisevergütung für Solarstrom und bringt Erleichterungen bei der verpflichtenden Direktvermarktung für große Anlagen sowie bei PV auf Nebengebäuden. 
     

  • Freiflächen-Solaranlagen und Agri-PV
    Etwa die Hälfte der Reformen des Solarpaket 1 betrifft diese Art von Anlagen. Es erhöht die Leistungsgrenzen für Ausschreibungen, vereinfacht durch das Duldungsprinzip den Netzanschluss und öffnet mehr Flächen für Agri-PV. 
     

  • Stromnetze und Netzanschlüsse
    Das Solarpaket 1 soll die Netzdienlichkeit erhöhen und die technischen Anschlussbedingungen vereinheitlichen. 
     

  • Repowering
    Gute Nachrichten für Endkunden*innen: Das Solarpaket 1 reformiert die Repowering-Regeln für die EEG-Vergütung. 
     

Das Solarpaket 1 der Bundesregierung berührt also vom Netzanschluss über Speicher und Balkonkraftwerke bis zur Freiflächenanlage im MW-Bereich alle Aspekte der Solarenergie und soll in allen Bereichen den Ausbau der Photovoltaik fördern. Schauen wir uns die Änderungen im Detail an.

Balkonkraftwerke und das Solarpaket 1: Solarstrom im Päckchenformat

Balkonkraftwerke sind voll im Trend: Insgesamt sind in Deutschland gut 350.000 PV-Anlagen auf Balkonen im Einsatz – über 200.000 davon wurden allein 2023 installiert. Außerdem haben wir im Podcast bereits über das Thema gesprochen. Das Solarpaket 1 definiert Balkonkraftwerke erstmals offiziell im EEG (§ 3) als Steckersolar-Geräte und fördert sie vor allem mit vier Gesetzesänderungen: 

  • Geringerer bürokratischer Aufwand: Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, Betreiber*innen müssen die Anlage nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. 

  • Solarstrom aus Steckersolar-Geräten wird bei der Einspeisevergütung nicht mehr mit anderen PV-Anlagen verrechnet. Deine Kunden*innen mit Photovoltaik auf dem Dach erhalten so einen Anreiz, noch ein Balkonkraftwerk installieren zu lassen.

  • Das neue Gesetz duldet übergangsweise rückwärtsdrehende Stromzähler, sodass Betreiber*innen anders als bisher nicht direkt einen Zweirichtungs-Zähler brauchen. Das verringert die Hürden für Balkonkraftwerke weiter und macht sie durch das schnelle Prozedere attraktiver. 

  • Das Solarpaket 1 sieht mittelfristig vor, dass Nutzer*innen Balkonkraftwerke auch über Schuko-Stecker anschließen dürfen. Die VDE soll hierzu die Norm VDE-AR-N 4105 weiter überarbeiten.

  • Last but not least erhöht das Solarpaket 1 die Leistungsobergrenzen für Balkonanlagen: Statt vorher 600 W dürfen Anlagen nun 800 W über den Wechselrichter einspeisen. Die maximale Modulleistung des Balkonkraftwerks ist auf 2.000 Wp festgeschrieben.

Welche Vorteile bietet das Solarpaket 1

für Residential-Anlagen?

Hausbesitzer*innen, die private Aufdach-Anlagen betreiben, berücksichtigt das Solarpaket 1 ebenfalls:

  • Es erhöht die Leistungs-Obergrenze für das vereinfachte Netzanschlussverfahren von Solaranlagen von bisher 10,8 kW auf 30 kW. Das bedeutet, dass die private Aufdach-Photovoltaik deutlich leistungsfähiger werden kann. So sollen Haushalte noch autarker und die Belastungen für das Stromnetz geringer werden.

  • Gleichzeitig lockert das neue Gesetz die technischen Vorgaben für die Direktvermarktung von Solarstrom für Anlagen bis zu 25 kW Leistung. So können die Betreiber*innen Überschüsse leichter gegen Vergütung ins Netz einspeisen.

  • Das Solarpaket 1 ermöglicht Betreiber*innen, ihre Stromspeicher auch mit Netzstrom zu laden, ohne ihren Anspruch auf EEG-Vergütung zu verlieren. Das soll dazu beitragen, das Netz zu entlasten, indem private Speicher Leistungsspitzen teilweise auffangen. Diese sogenannten „Multi-Use“ Solarspeicher, die Netzstrom beziehen können, ergeben in Kombination mit dynamischen Stromtarifen eine interessante Perspektive – für das Netz, aber auch für deine Endkunden*innen. Speicher werden damit noch attraktiver. Die genaue Ausgestaltung der Regeln für Multi-Use-Speicher überträgt das Solarpaket 1 der Bundesnetzagentur. Diese wird auch klären, ob für diese Nutzung ein Smart Meter zwingend erforderlich ist.

  • Die Förderung für Anlagen auf Nebengebäuden wie Garagen wird ausgeweitet: Die PV-Dachanlagenvergütung gilt nun auch für Gebäude, die zwischen 2012 und dem 01.03.2023 gebaut wurden. Deine Kunden*innen können nun auch die Dächer dieser Gebäude kostendeckend mit Photovoltaik-Anlagen belegen und Förderungen nach dem EEG erhalten.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Das Solarpaket 1 vereinfacht die Bereitstellung von Mieterstrom. Was Mieterstrom ist, haben wir in unserem Podcast „Energie aufs Ohr“ schon einmal besprochen. Dazu führt die Regierung mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung einen neuen Begriff ins Gesetz ein: 

  • Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erlaubt es Hauseigentümer*innen und Wohnungsbesitzer*innen, Solarstrom aus hauseigener Photovoltaik ohne große bürokratische Hürden direkt an die übrigen Bewohner*innen des Hauses weiterzugeben. Die Lieferantenpflicht entfällt in diesen Fällen nach dem Solarpaket 1 weitestgehend, die Betreiber*innen sind außerdem nicht zur Reststromlieferung verpflichtet – die Bewohner*innen können also eigene Verträge mit Energieversorgern abschließen, über die sie Netzstrom beziehen, wenn ihr Bedarf über die PV-Leistung hinausgeht. Wenn Überschüsse entstehen, erhalten die Anlagenbetreiber*innen die übliche EEG-Vergütung, wenn sie den Strom ins Netz einspeisen.

  • Der Mieterstrom wird noch einmal eigens gefördert: Mit dem Solarpaket I können auch PV-Anlagen auf Nebengebäuden (Garagen etc.) oder gewerblichen Gebäuden Mieterstrom erzeugen. Das gilt, wenn die erzeugte Energie nicht ins Netz, sondern direkt in die Haushalte geht.

  • Die vereinfachte Anlagenzusammenfassung macht es außerdem leichter, Quartierlösungen für Mieterstrom aus Photovoltaik zu finden, weil Anlagen auf mehreren Gebäuden vor dem Gesetz als eine Anlage geführt werden können.

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