Das Solarpaket 1 bringt zahlreiche Neuerungen und Änderungen mit sich, die den Photovoltaik-Markt in Deutschland grundlegend verändern werden. Das sind die wichtigsten Bereiche im Schnelldurchlauf:
Balkonkraftwerke
Der Ausbau der Photovoltaik für (Miet)Wohnungen wird stark gefördert. Das beinhaltet höhere Watt-Obergrenzen und leichtere Anmeldungen der Stecker-Solaranlagen
Aufdach-Anlagen
In diesem Kernbereich der Photovoltaik ändern sich vor allem wichtige Rahmenbedingungen, etwa bei Speichern oder vereinfachten Netzanschlussverfahren. Außerdem werden ab jetzt PV-Anlagen auf
Nebengebäuden stärker gefördert.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Das Solarpaket 1 fördert Mieterstrom und mit niedrigeren bürokratischen Hürden. Dazu stärkt es die Verbraucherrechte. Die neue gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Mehrfamilienhäusern wird erstmals
gesetzlich festgehalten.
Kommerzielle Anlagen und Direktvermarktung
Hier gibt es große Änderungen: Das Solarpaket 1 erhöht die Einspeisevergütung für Solarstrom und bringt Erleichterungen bei der verpflichtenden Direktvermarktung für große Anlagen sowie bei PV auf
Nebengebäuden.
Freiflächen-Solaranlagen und Agri-PV
Etwa die Hälfte der Reformen des Solarpaket 1 betrifft diese Art von Anlagen. Es erhöht die Leistungsgrenzen für Ausschreibungen, vereinfacht durch das Duldungsprinzip den Netzanschluss und öffnet
mehr Flächen für Agri-PV.
Stromnetze und Netzanschlüsse
Das Solarpaket 1 soll die Netzdienlichkeit erhöhen und die technischen Anschlussbedingungen vereinheitlichen.
Repowering
Gute Nachrichten für Endkunden*innen: Das Solarpaket 1 reformiert die Repowering-Regeln für die EEG-Vergütung.
Das Solarpaket 1 der Bundesregierung berührt also vom Netzanschluss über Speicher und Balkonkraftwerke bis zur Freiflächenanlage im MW-Bereich alle Aspekte der Solarenergie und soll in allen Bereichen den Ausbau der Photovoltaik fördern. Schauen wir uns die Änderungen im Detail an.
Der Mieterstrom wird noch einmal eigens gefördert: Mit dem Solarpaket I können auch PV-Anlagen auf Nebengebäuden (Garagen etc.) oder gewerblichen Gebäuden Mieterstrom erzeugen. Das gilt, wenn die erzeugte Energie nicht ins Netz, sondern direkt in die Haushalte geht.
Die vereinfachte Anlagenzusammenfassung macht es außerdem leichter, Quartierlösungen für Mieterstrom aus Photovoltaik zu finden, weil Anlagen auf mehreren Gebäuden vor dem Gesetz als eine Anlage geführt werden können.